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AGB / Widerruf

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer, Käufer, Vermieter als auch der Mieter einer Immobilie sein. Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint. Im Maklervertrag geschlossene oder in einer Individualvereinbarung getroffene, abweichende Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2. Zustandekommen des Maklervertrages

Der Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit in Textform zustande. Der Kaufinteressent fordert das Exposé in Kenntnis meiner Provisionserwartung an. Durch das Bestätigen unserer Maklertätigkeit (z.B. per Klick/ Ankreuzen) und dem anschließenden Versand der Bestätigungs-E-Mail durch uns ist die Textform gewahrt.

Mit dem Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie kommt der provisionspflichtige Maklervertrag durch Erteilung des Auftrages durch den Kunden und Annahme durch Groppe Immobilien zustande.

Bei Mietobjekten entsteht gegenüber dem Wohnungssuchenden (Mieter) nur dann ein Provisionsanspruch, wenn dieser zuvor schriftlich einen Suchauftrag mit Provisionsvereinbarung mit Groppe Immobilien geschlossen hat.

§ 3. Vertraulichkeit/ Weitergabeverbot

Die von Groppe Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposé-Inhalte und weiterführende Objektunterlagen, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von Groppe Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

§ 4. Angebote

Die Angebote von Groppe Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Groppe Immobilien hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben und Informationen nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Er hat die Angaben weitergegeben, die er vom Verkäufer oder Vermieter/Verpächter oder einem beauftragten Dritten erhalten hat. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt Groppe Immobilien keine Haftung. Die Haftung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

§ 5. Provisionsanspruch

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von Groppe Immobilien im Falle des Kaufes. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung von Groppe Immobilien ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von Groppe Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag). Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.

§ 6. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern im Inserat/ Exposé nicht anders vereinbart, beträgt die Provision: 2 Monatsmieten bei Mietobjekten zzgl. MwSt. (aktuell 19%, dies entspricht 2,38 Monatsmieten) für den Auftraggeber (Vermieter oder Suchauftrag). Jeweils 2,975% inkl. MwSt. (19%) bei Kaufobjekten, wie zum Beispiel Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus für den Käufer und den Verkäufer der Immobilie. 5,95% incl. MwSt. (19%) bei Kaufobjekten wie zum Beispiel bei Zwei,- oder Mehrfamilienhaus oder bei einem Grundstück für den Käufer der Immobilie. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes, passt sich die anfallende Provision automatisch dem veränderten Mehrwertsteuersatz an.  Innerhalb von 7 Tagen nach notarieller Beurkundung stellt Groppe-Immobilien die Rechnung für die erbrachte Dienstleistung. Diese ist dann zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Zugang.

§ 7. Doppeltätigkeit

Groppe Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit verpflichtet sich Groppe Immobilien zur absoluten Unparteilichkeit.

§ 8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von Groppe Immobilien oder dessen Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von Groppe Immobilien schriftlich garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

§ 9. Gerichtstand

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers Braunschweig. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10. Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereitgestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Groppe-Immobilien mittels einer eindeutigen und schriftlichen Erklärung über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Dies kann zum Beispiel durch einen per Post versandten Brief an: Groppe-Immobilien, Elchstr. 6, 38116 Braunschweig oder durch eine per E-Mail an: info@groppe-immo.de gerichtete Nachricht umgesetzt werden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Groppe-Immobilien Ihnen alle Zahlungen, die Groppe-Immobilien von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Groppe-Immobilien eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie Groppe-Immobilien einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Groppe-Immobilien von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang, der im Maklervertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



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